Allgemeine
Geschäftsbedingungen

 

§1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) GELTEN FÜR ALLE VERTRÄGE ZWISCHEN DER SCHWEBO ERLEBNIS GMBH, AM PRIESTERSEE 27, 23968 GÄGELOW (NACHFOLGEND SCHWERINER KLETTERWALD) UND DEN NUTZERN DES SCHWERINER KLETTERWALDES AN DER CRIVITZER CHAUSSEE 15, 19061 SCHWERIN. DER GELTUNGSBEREICH ERSTRECKT SICH AUF DIE NUTZUNG DES PARCOURS DES SCHWERINER KLETTERWALDES.

2. DER NUTZER ERKLÄRT DURCH ZAHLUNG DER NUTZUNGSGEBÜHR UND BETRETEN DER FLÄCHE DES SCHWERINER KLETTERWALDES SEIN EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN AGB.

§2 BENUTZUNG UND BENUTZUNGSBERECHTIGUNG

1. DIE NUTZUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES SOWIE SEINE ANGEBOTE SIND KOSTENPFLICHTIG. DIE PREISE FÜR DIE NUTZUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES SOWIE DESSEN ANGEBOTE ERGEBEN SICH AUS DER JEWEILS GÜLTIGEN PREISLISTE. DER SCHWERINER KLETTERWALD HAT ZU DEN VORGEGEBENEN UND AM EINGANG AUSHÄNGENDEN ÖFFNUNGSZEITEN GEÖFFNET. SOLLTE AUFGRUND VON Z.B. FEUER, STURM, GEWITTER DER BETRIEB AUS SICHERHEITSTECHNISCHEN GRÜNDEN EINGESTELLT WERDEN, WIRD IN DIESEM FALLE DER EINTRITTSPREIS AB EINER VOLLEN STUNDE ZEITGUTHABEN ANTEILIG ZURÜCKERSTATTET. BEENDET EIN NUTZER DEN BESUCH DER ANLAGE FRÜHZEITIG AUF EIGENEN WUNSCH, ERFOLGT KEINE RÜCKERSTATTUNG DES EINTRITTSPREISES.

2. JEDER NUTZER MUSS AN DER PRAKTISCHEN UND THEORETISCHEN SICHERHEITSEINWEISUNG VOR DEM BEGEHEN DES SCHWERINER KLETTERWALDES TEILNEHMEN.

3. DER SCHWERINER KLETTERWALD IST FÜR ALLE KLETTERER AB 6 JAHREN BEGEHBAR. FÜR DAS KLETTERN VON MINDERJÄHRIGEN PERSONEN GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN:
A) KINDER ZWISCHEN 6 UND 7 JAHREN MÜSSEN IN BEGLEITUNG EINER VOLLJÄHRIGEN PERSON MIT EINEM BETREUUNGSSCHLÜSSEL 1:1 KLETTERN.
B) KINDER ZWISCHEN 8 UND 9 JAHREN MÜSSEN IN BEGLEITUNG EINER VOLLJÄHRIGEN PERSON MIT EINEM BETREUUNGSSCHLÜSSEL 1:2 KLETTERN.
C) KINDER ZWISCHEN 10 UND 14 JAHREN MÜSSEN IN BEGLEITUNG EINER VOLLJÄHRIGEN PERSON MIT EINEM BETREUUNGSSCHLÜSSEL 1:5 KLETTERN.
D) MINDERJÄHRIGE ZWISCHEN 15 UND 17 JAHREN KÖNNEN ALLEINE KLETTERN, SOWEIT EINE VOLLJÄHRIGE PERSON DIE BETREUUNG VOM BODEN ALS KLETTERBEGLEITUNG IM VERHÄLTNIS 1:6 ÜBERNIMMT.
EINE SOLCHE EINZELBETREUUNG PRO KLETTERER / KIND WIRD NICHT DURCH DEN SCHWERINER KLETTERWALD GESTELLT.

4. BEI MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMERN ODER GRUPPEN MIT MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMERN HABEN DIE VOLLJÄHRIGEN AUFSICHTFÜHRENDEN PERSONEN DAFÜR EINZUSTEHEN, DASS DIE EINHALTUNG DER AGB, DER SICHERHEITSHINWEISE SOWIE DER VERHALTENSREGELN VON DEN GRUPPENMITGLIEDERN IN ALLEN PUNKTEN VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT WERDEN. DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON HAFTET GEGENÜBER DEM SCHWERINER KLETTERWALD FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH
GRUPPENMITGLIEDER VERURSACHT WERDEN. DER SCHWERINER KLETTERWALD DARF NUR DANN BENUTZT WERDEN, WENN DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON DIE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG FÜR EINE VERANSTALTUNG MIT MINDERJÄHRIGEN AUSGEFÜLLT UND UNTERSCHRIEBEN HAT.

5. DAS KLETTERN IM SCHWERINER KLETTERWALD IST FÜR SCHWANGERE, FÜR GESUNDHEITLICH EINGESCHRÄNKTE ODER UNTER MEDIKAMENTEN-, ALKOHOL- UND DROGENEINFLUSS STEHENDE AUS SICHERHEITSGRÜNDEN NICHT ERLAUBT.

6. AUS SICHERHEITSGRÜNDEN DARF DER KLETTERGAST MAXIMAL 100 KG WIEGEN.

§ 3 KINDERGEBURTSTAGE, SCHÜLER UND AUSZUBILDENDE, TEAMEVENTS UND ÄHNLICHE VERANSTALTUNGEN

1. DER SCHWERINER KLETTERWALD BIETET KINDERGEBURTSTAGE, VERANSTALTUNGEN FÜR SCHÜLER UND AUSZUBILDENDE SOWIE TEAMEVENTS AN.

2. DIE ANMELDUNG ZU EINER SOLCHEN VERANSTALTUNG KANN TELEFONISCH, SCHRIFTLICH ODER ONLINE ERFOLGEN. DIE ANMELDUNG IST WIRKSAM MIT ZUGANG DER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG BEIM BUCHENDEN.

3. DIE GEBÜHR FÜR DIE VERANSTALTUNG IST MIT BEGINN DER VERANSTALTUNG FÄLLIG. DIE BEZAHLUNG ERFOLGT NACH VEREINBARUNG VOR ORT ODER NACH DER VERANSTALTUNG NACH RECHNUNGSTELLUNG.
DER LEISTUNGSUMFANG DER JEWEILIGEN VERANSTALTUNG ERGIBT SICH AUS DEN VERANSTALTUNGSBESCHREIBUNGEN.

4. DER RÜCKTRITT DES BUCHENDEN VON EINER VERANSTALTUNG IST IN TEXTFORM DEM SCHWERINER KLETTERWALD MITZUTEILEN. FÜR DEN RÜCKTRITT GELTEN FOLGENDE GESTAFFELTE REGELUNGEN:
A) BEI BUCHUNGEN VON KINDERGEBURTSTAGEN IST EINE STORNIERUNG BIS EINEN WERKTAG VOR DEM GEBUCHTEN TERMIN KOSTENLOS MÖGLICH. BEI SPÄTERER STORNIERUNG ODER NICHTERSCHEINEN SIND 40% DES FÄLLIGEN GESAMTBETRAGES ZU ZAHLEN.
B) BEI BUCHUNGEN EINER KLETTERVERANSTALTUNG OHNE ESSEN ODER GETRÄNKE AB 10 PERSONEN BIS 49 PERSONEN IST EINE STORNIERUNG BIS EINEN WERKTAG VOR DEM TERMIN KOSTENLOS MÖGLICH. BEI SPÄTERER STORNIERUNG ODER NICHTERSCHEINEN SIND 25% DES FÄLLIGEN GESAMTBETRAGES ZU ZAHLEN.
C) BEI BUCHUNGEN EINER KLETTERVERANSTALTUNG OHNE ESSEN ODER GETRÄNKE AB 50 PERSONEN IST EINE STORNIERUNG BIS DREI WERKTAGE VOR DEM TERMIN KOSTENLOS MÖGLICH. BEI SPÄTERER STORNIERUNG ODER NICHTERSCHEINEN SIND 25% DES FÄLLIGEN GESAMTBETRAGES ZU ZAHLEN.
D) BEI BUCHUNG AUS DEM CATERING-ANGEBOT IST EINE STORNIERUNG BIS DREI WERKTAGE VOR DEM GEBUCHTEN TERMIN KOSTENLOS MÖGLICH. BEI SPÄTERER STORNIERUNG ODER NICHTERSCHEINEN SIND 40% DES FÄLLIGEN GESAMTBETRAGES ZU ZAHLEN.

5. BEI DER VERANSTALTUNG „KINDERGEBURTSTAG“ BESTÄTIGT DER BUCHENDE BZW. DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON, DASS FÜR ALLE VON DIESER PERSON ANGEMELDETEN MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMER EINE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN VORLIEGT, DIE ZUR TEILNAHME AN DER VERANSTALTUNG „KINDERGEBURTSTAG“ IN DEM SCHWERINER KLETTERWALD BERECHTIGT. DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON ERKLÄRT FERNER, DASS SIE DIE AUFSICHT ÜBER DIE IHR ANVERTRAUTEN MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMER ÜBERNIMMT.

6. BEI VERANSTALTUNGEN MIT MINDERJÄHRIGEN BESTÄTIGT DER BUCHENDE BZW. DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON, DASS FÜR ALLE VON DIESER PERSON ANGEMELDETEN MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMER EINE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN VORLIEGT, DIE ZUR TEILNAHME AN DER VERANSTALTUNG IN DEM SCHWERINER KLETTERWALD BERECHTIGT.
DIE AUFSICHTFÜHRENDE PERSON ERKLÄRT FERNER, DASS SIE DIE AUFSICHT ÜBER DIE IHR ANVERTRAUTEN MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMER ÜBERNIMMT. DIE UNTERSCHRIEBENEN EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNGEN WERDEN DEM SCHWERINER KLETTERWALD ZU BEGINN DER VERANSTALTUNG ÜBERGEBEN.

7. BEI VERANSTALTUNGEN MIT VOLLJÄHRIGEN TEILNEHMERN BESTÄTIGT DER BUCHENDE, DASS FÜR ALLE TEILNEHMENDEN PERSONEN EINE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG FÜR DIE JEWEILIGE VERANSTALTUNG SOWIE EINE UNTERSCHRIFT FÜR DIE AGB UND DIE VERHALTENSREGELN VORLIEGT.
DIE ENTSPRECHENDEN DOKUMENTE WERDEN DEM SCHWERINER KLETTERWALD ZU BEGINN DER VERANSTALTUNG ÜBERGEBEN.

8. BEI NICHTERSCHEINEN OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ERHÄLT DER SCHWERINER KLETTERWALD DAS VERANSTALTUNGSANGEBOT EINE STUNDE AUFRECHT. NACH VERSTREICHEN DER FRIST VON EINER STUNDE OHNE INFORMATIONEN SEITENS DER VERSPÄTETEN NUTZER VERFÄLLT DER ANSPRUCH AUF DIE GEBUCHTE VERANSTALTUNG UND GEBÜHREN SIND ENTSPRECHEND ABSATZ 4 GESCHULDET.

§ 4 AUSRÜSTUNG

1. DAS KLETTERN IM SCHWERINER KLETTERWALD IST NUR MIT DER AUSGELIEHENEN AUSRÜSTUNG ZULÄSSIG.

2. DIE AUSGELIEHENE AUSRÜSTUNG MUSS NACH ANWEISUNG DES PERSONALS DES SCHWERINER KLETTERWALDES BENUTZT WERDEN. DIE AUSGELIEHENE AUSRÜSTUNG DARF WÄHREND DER BEGEHUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES VON DEM KLETTERER SELBSTÄNDIG AN- UND ABGELEGT WERDEN.
NACH JEDEM ANLEGEN IST DIE RICHTIGKEIT VOR DEM KLETTERN VON EINEM MITARBEITER DES SCHWERINER KLETTERWALDES ZU ÜBERPRÜFEN.

3. DIE AUSGELIEHENE AUSRÜSTUNG MUSS NACH DER VORGEGEBENEN KLETTERZEIT WIEDER ZURÜCKGEGEBEN WERDEN. FÜR DIE RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG BESTEHT EIN ZEITFENSTER VON 30 MINUTEN NACH ABLAUF DER GEBUCHTEN KLETTERZEIT.
BEI ZEITÜBERSCHREITUNG VON ÜBER 30 MINUTEN NACH DER GEBUCHTEN KLETTERZEIT MUSS ANTEILIG NACHGEZAHLT WERDEN.

§5 HAUSORDNUNG

1. DIE INNEN- SOWIE AUSSENANLAGE DES SCHWERINER KLETTERWALDES SIND SAUBER ZU HALTEN UND SORGSAM ZU BEHANDELN. ABFÄLLE (INSBESONDERE ZIGARETTENKIPPEN UND KAUGUMMIS) SIND IN DIE VORHANDENEN ABFALLBEHÄLTER ZU WERFEN

2. HUNDE DÜRFEN AUF DEM GELÄNDE DES SCHWERINER KLETTERWALDES NUR ANGELEINT MITGENOMMEN WERDEN.

3. FAHRRÄDER DÜRFEN NUR AN DEN FAHRRADSTÄNDERN ABGESTELLT WERDEN.

4. OFFENES FEUER IST NUR AN DER DAFÜR VORGESEHENEN FEUERSTELLE IM AUSSENGELÄNDE ZULÄSSIG

5. DAS MITFÜHREN VON RUCKSÄCKEN BEIM KLETTERN IST IM SCHWERINER KLETTERWALD NICHT GESTATTET. ES BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT SCHLIESSFÄCHER FÜR WERTSACHEN GEGEN EIN PFAND ZU BENUTZEN. ZUSÄTZLICH SIND KISTEN AN DER KASSENHÜTTE AUFGESTELLT, IN DIE DIE NUTZER IHRE RÜCKSÄCKE / TASCHEN ETC. LEGEN KÖNNEN. DIESE KISTEN WERDEN NICHT BEAUFSICHTIGT. DER SCHWERINER KLETTERWALD HAFTET NICHT FÜR DEN VERLUST DER SACHEN

§ 6 SORGFALT UND RISIKEN

1. DAS KLETTERN IST ALS RISIKOSPORTART GEFÄHRLICH UND ERFORDERT DESHALB EIN HOHES MASS AN UMSICHT UND EIGENVERANTWORTLICHKEIT

2. WÄHREND DES KLETTERNS DÜRFEN KEINE LOSEN GEGENSTÄNDE, WIE OFFEN GETRAGENER SCHMUCK, TASCHENMESSER, FEUERZEUGE, ETC. MITGEFÜHRT WERDEN.
HANDYS UND/ODER KAMERAS DÜRFEN MITGEFÜHRT WERDEN. DIESE GEGENSTÄNDE MÜSSEN ALLERDINGS SICHER AM KÖRPER GETRAGEN WERDEN UND DÜRFEN NICHT AUF PERSONEN AM BODEN FALLEN.

3. LANGE HAARE MÜSSEN ZUSAMMENGEBUNDEN SEIN, SONST KÖNNEN SICH DIE HAARE BEIM KLETTERN VERFANGEN.

4. WEITERHIN IST FESTES SCHUHWERK ZU TRAGEN.

5. JEDER HAT GRÖSSTMÖGLICHE RÜCKSICHT AUF DIE ANDEREN ZU NEHMEN UND ALLES ZU UNTERLASSEN, WAS ZU EINER GEFÄHRDUNG FÜR SICH ODER DRITTE FÜHREN KÖNNTE.
JEDER TEILNEHMER HAT DAMIT ZU RECHNEN, DASS ER DURCH ANDERE ODER HERABFALLENDE GEGENSTÄNDE GEFÄHRDET WERDEN KÖNNTE. ER HAT EIGENVERANTWORTLICH ENTSPRECHENDE VORSORGE ZU TREFFEN

§ 7 HAFTUNG

1. DER AUFENTHALT UND DIE BENUTZUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENE GEFAHR, EIGENES RISIKO UND EIGENE VERANTWORTUNG UNTER BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES

2. DER SCHWERINER KLETTERWALD HAFTET IN ALLEN FÄLLEN VERTRAGLICHER UND AUSSERVERTRAGLICHER HAFTUNG BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT NACH MASSGABE DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN AUF SCHADENSERSAT

3. DER SCHWERINER KLETTERWALD HAFTET NICHT IM FALLE LEICHTER ODER EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT SEINER ORGANE, GESETZLICHEN VERTRETER, ANGESTELLTEN ODER SONSTIGEN ÖFFNUNGSGEHILFEN, SOWEIT ES SICH NICHT UM EINE VERLETZUNG VON KARDINALPFLICHTEN HANDELT. KARDINALPFLICHTEN SIND VERTRAGSWESENTLICHE PFLICHTEN, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG
DES VERTRAGES ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER AUFTRAGGEBER REGELMÄSSIG VERTRAUEN DAR

4. DIE HAFTUNG DES SCHWERINER KLETTERWALDES AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT UND NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ BLEIBT VON VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSEN UNBERÜHRT.