Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert:

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schwebo Erlebnis GmbH, Am Priestersee 27, 23968 Gägelow (nachfolgend Schweriner Kletterwald) und den Nutzerinnen und Nutzern des Schweriner Kletterwaldes an der Crivitzer Chaussee 15, 19061 Schwerin.
  2. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung der Parcours und Anlagen des Schweriner Kletterwaldes sowie auf alle damit verbundenen Leistungen.
  3. Mit der Zahlung der Nutzungsgebühr und dem Betreten des Geländes erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB einverstanden.

Nutzung und Nutzungsberechtigung

  1. Die Nutzung des Schweriner Kletterwaldes sowie seiner Angebote ist kostenpflichtig. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Der Betrieb erfolgt zu den ausgehängten und veröffentlichten Öffnungszeiten. Muss der Betrieb aufgrund von z. B. Feuer, Sturm oder Gewitter aus sicherheitstechnischen Gründen eingestellt werden, erfolgt ab einer vollen Stunde verbleibender Kletterzeit eine anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Beendet ein Nutzer den Besuch der Anlage vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  2. Die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Kletterwaldes ist verpflichtend.
  3. Der Schweriner Kletterwald ist für Kletterer ab 6 Jahren zugelassen. Für minderjährige Personen gelten folgende verbindliche Regelungen (eine individuelle Einzelbetreuung wird nicht durch den Schweriner Kletterwald gestellt).
  4. Bei minderjährigen Teilnehmern oder Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern sind die volljährigen Aufsichtspersonen dafür verantwortlich, dass die AGB, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln vollständig eingehalten werden. Die Aufsichtsperson haftet gegenüber dem Schweriner Kletterwald für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht werden. Die Nutzung des Kletterwaldes ist nur zulässig, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  5. Das Klettern ist nicht erlaubt für Personen:
    • während der Schwangerschaft
    • mit gesundheitlichen Einschränkungen
    • unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen
  6. Aus Sicherheitsgründen darf das Körpergewicht 100 kg nicht überschreiten.

Veranstaltungen (Kindergeburtstage, Schulklassen, Teamevents)

  1. Der Schweriner Kletterwald bietet u. a. Kindergeburtstage, Veranstaltungen für Schüler, Auszubildende sowie Teamevents an.
  2. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen und wird mit Zugang der Buchungsbestätigung wirksam.
  3. Die Gebühr für Veranstaltungen ist mit Beginn der Veranstaltung fällig. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung vor Ort oder nach Rechnungsstellung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
  4. Ein Rücktritt von der Buchung ist dem Schweriner Kletterwald in Textform mitzuteilen. Es gelten folgende Stornobedingungen:
    • Kindergeburtstage: kostenfrei bis 1 Werktag vorher, danach 40 %
    • Kletterveranstaltungen ohne Catering (10 – 49 Personen): kostenfrei bis 1 Werktag vorher, danach 25 %
    • Kletterveranstaltungen ohne Catering (ab 50 Personen): kostenfrei bis 3 Werktage vorher, danach 25 %
    • Catering-Angebote: kostenfrei bis 3 Werktage vorher, danach 40 %
  5. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen bestätigt die buchende bzw. aufsichtführende Person, dass für alle Teilnehmenden eine gültige Einverständniserklärung vorliegt und die Aufsicht übernommen wird. Die Erklärungen sind zu Beginn der Veranstaltung zu übergeben.
  6. Erscheinen Teilnehmende ohne vorherige Absage nicht, hält der Schweriner Kletterwald die Veranstaltung eine Stunde vor. Danach verfällt der Anspruch. Gebühren gemäß Absatz 4 bleiben geschuldet.

Ausrüstung

  1. Das Klettern ist ausschließlich mit der vom Schweriner Kletterwald gestellten Ausrüstung zulässig.
  2. Die Ausrüstung ist gemäß den Anweisungen des Personals zu benutzen und kann vom Kletternden selbstständig an- und abgelegt werden. Nach jedem Anlegen ist die korrekte Anwendung durch einen Mitarbeiter zu überprüfen.
  3. Die Rückgabe der Ausrüstung hat spätestens 30 Minuten nach Ablauf der gebuchten Kletterzeit zu erfolgen. Bei Überschreitung ist eine anteilige Nachzahlung fällig.

Hausordnung

  1. Die Anlage ist sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  2. Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden.
  3. Fahrräder sind ausschließlich an den vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
  4. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
  5. Das Mitführen von Rucksäcken beim Klettern ist nicht gestattet. Für Wertsachen stehen Schließfächer zur Verfügung. Für unbeaufsichtigte Ablagen wird keine Haftung übernommen.

Sorgfaltspflichten und Risiken

  1. Klettern ist eine Risikofreizeitsportart und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung.
  2. Lose Gegenstände (z. B. Schmuck, Messer, Feuerzeuge) dürfen nicht mitgeführt werden. Handys und Kameras dürfen nur sicher befestigt mitgeführt werden.
  3. Lange Haare sind zusammenzubinden. Es ist festes Schuhwerk zu tragen.
  4. Jeder Teilnehmer hat Rücksicht auf andere zu nehmen und Gefährdungen zu vermeiden.

Haftung

  1. Die Nutzung des Schweriner Kletterwaldes erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung, im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.
  2. Der Schweriner Kletterwald haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Schweriner Kletterwald nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.