Verhaltensregeln

1. Du bist verpflichtet, an der praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen unseres Kletterwaldes teilzunehmen. Unserem geschulten Personal ist bezüglich des Kletterns, der Sicherheit und der persönlichen Schutzausrüstung jederzeit Folge zu leisten.

 

2. Klettere nur, wenn Du gesundheitlich dazu in der Lage bist. Insbesondere ist das Klettern für Schwangere, für gesundheitlich eingeschränkte oder unter Medikamenten-, Alkohol-, und Drogeneinfluss Stehende aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Weiterhin darfst Du aus Sicherheitsgründen nur maximal 100 kg wiegen.

 

3. Trinke ausreichend vor und während Du kletterst. Du darfst auch mit angelegtem Klettergurt trinken.

 

4. Trage keine losen Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Taschenmesser, Feuerzeuge etc. mit, während Du kletterst.

5. Handys/Kameras darfst Du mitführen, wenn Du möchtest. Dies musst Du eigenverantwortlich entscheiden. Beim Mitführen müssen diese dann sicher am Körper getragen werden und dürfen nicht auf Personen am Boden fallen.

 

6. Du darfst nicht ungefragt Nahaufnahmen von unseren Mitarbeitern oder Dir fremden Klettergästen machen. Umgekehrt dürfen wir von unseren Klettergästen auch ungefragt keine Nahaufnahmen machen.

 

7. Lange Haare müssen zusammengebunden sein, sonst können sich die Haare beim Klettern verfangen. Festes Schuhwerk ist zu tragen.

 

8. Die Kisten an der Kassenhütte werden nicht beaufsichtigt. Der Schweriner Kletterwald haftet nicht für den Verlust von Gegenständen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Privatsachen in unseren dafür vorgesehenen Spinden einzuschließen.

 

9. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers benutzt werden und ist von dem Kletterer selbständig an- und abzulegen. Nach jedem Anlegen ist die Richtigkeit vor dem Klettern von einem Mitarbeiter des Schweriner Kletterwaldes zu überprüfen. Die Ausrüstung ist innerhalb von 30 Minuten nach Ablauf der Kletterzeit zurückzugeben. Bei Zeitüberschreitung ist eine anteilige Nachzahlung fällig.

 

10. Du darfst zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein. Beide Karabiner sind einzuhängen. Beim Umhängen muss immer ein Sicherheitskarabiner eingehängt bleiben.

 

11. Bevor Du mit den Füßen den Boden verlässt, müssen beide Karabiner am Element gesichert sein, damit das durchlaufende System greift. Pro Plattform dürfen sich nur 3 Personen und pro Element nur 1 Person aufhalten. Beachte hierbei auch bitte die aktuell geltenden AHA-Regeln aufgrund der Corona-Pandemie.

 

12. Das Schleifen der Karabiner auf dem Boden im Dreck, oder im Sand ist strengstens untersagt!

 

13. Das Rauchen und auf Toilette gehen im Klettergurt ist verboten! Du kannst Dir jederzeit die Ausrüstung ablegen und bekommst diese danach wieder. Nach jedem Anlegen ist die Richtigkeit vor dem Weiterklettern von einem Mitarbeiter des Schweriner Kletterwaldes zu überprüfen.

 

14. Bei Feuer, Sturm, Gewitter etc. muss der Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen eingestellt werden. In diesem Falle wird der Eintrittspreis ab einer vollen Stunde Zeitguthaben anteilig zurückerstattet. Beendest Du den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.